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Category Archives: Aktuelles

Musterklausel Konfliktlösung mit Mediation

Jeder Vertrag sollte regeln, wie die Parteien im Konfliktfall miteinander umgehen wollen. Umso mehr gilt das bei langfristigen Verträgen, z.B. Rahmenverträgen oder Anlagenverträgen. Denn wenn der Konflikt heiß ist und die Positionen verhärtet sind, fällt es oft auch schwer, sich über den Ablauf der Konfliktbewältigung zu einigen. So landen die Geschäftspartner entgegen ihrem (eigentlichen) Willen vor dem öffentlichen Gericht.

Folgende Musterklausel auf Englisch und Deutsch stelle ich zur Verfügung, damit Sie Ihrem Vertragsverhältnis einen konstruktiven Umgang mit Konflikten quasi in die Wiege legen können.

Die Musterklausel sieht mehrere Eskalationsstufen vor, von denen einzelne je nach Situation weggelassen werden können. Auf diese Weise kommen nur die wirklich verzwickten Fälle zu dritten Konfliktvermittlern (Mediator) oder –entscheidern (Richter oder Schiedsrichter).

Als höchste Eskalationsstufe ist hier ein ICC-Schiedsverfahren (International Chamber of Commerce) vorgesehen. Der Text entspricht insoweit dem Standardtext der ICC und kann durch Standardklauseln anderer Schiedsorganisation ersetzt werden. Denkbar wäre, vor allem für nationale Vertragsverhältnisse, die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Innerhalb Deutschlands kann die Schiedsklausel auch durch die Zuständigkeit eines öffentlichen Gerichts ausgetauscht werden, insbesondere bei einfacheren Vertragsverhältnissen. Am Ende des Textes finden sich Verknüpfungen zu den Standardklauseln einiger wichtiger Schiedsgerichte.

Die bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der Information. Im konkreten Einzelfall ist rechtskundiger Rat empfohlen. Die Nutzung oder Weitergabe der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers oder Weitergebenden.

Der Text bleibt, wenn es um Personen geht, in der männlichen Form. Das ist geschlechtsneutral gemeint und schließt auch weibliche Personen ein. Natürlich sind Begriffe generell an die sonst im Vertrag gebrauchten Termini anzupassen. Zum Beispiel, wenn es in Ihrem Text „Vereinbarung“ heißt, dann sollte es in der Konfliktlösungsklausel nicht auf einmal „Vertrag“ heißen. Das verwirrt sonst.

Musterklausel Englisch (Vollversion):

The parties to the contract are willing to co-operate in good faith and a constructive manner throughout contract duration. In case of disagreements or disputes the parties will seek a joint and mutually satisfying solution in co-operative and fair negotiations.

Should agreement so not be made, each party may report the issue to a superior level within that party’s organisation deemed appropriate by that party. Such superior level shall seek contact by written note to a person in the other party’s organisation, deemed to be similar level by the notifying party. Then agreement shall be sought by negotiations in good faith and a constructive manner on that level.

Should agreement so not be made, the parties shall solve the issue by external mediation. The parties shall agree to one or more mediators and attend the mediation process in an open-minded and good-will manner. Should the parties not be able to agree on one or two mediators, the chamber of commerce [place] shall appoint one or two mediators as deemed appropriate. The cost of mediation shall be borne by the parties at equal rates. Each party may, however, refuse such appointment, if the total daily net-fee for such mediation exceeds an amount of [amount of money]. Regarding any information gathered during the mediation process both parties agree on secrecy and that such information shall not be usable as evidence in possible later resolution attempts (e.g. arbitration or litigation procedures), unless the using party proofs (a) knowledge prior to the mediation of such information or (b) the public availability of the information without the using party’s contribution.

Should an agreement so not be made, each party may bring the dispute forward to arbitration, however by no means earlier than 40 days from joint assignment of the mediator(s). Following arbitration clause shall then apply:

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Seat of arbitration shall be [place]. Arbitration-language shall be [language].

 

Musterklausel Englisch (Kurzversion):

In case of disagreements or disputes the parties will seek a joint and mutually satisfying solution in negotiations.

Should agreement so not be made, the parties shall solve the issue by external mediation by one or two mediators, appointed by the chamber of commerce [place]. The cost of mediation shall be borne by the parties at equal rates.

Should an agreement so not be made, each party may bring the dispute forward to arbitration, however by no means earlier than 40 days from either party’s notice of request to enter into mediation. Following arbitration clause shall then apply:

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Seat of arbitration shall be [place]. Arbitration-language shall be [language].

 

Musterklausel Deutsch (Vollversion):

Die Vertragsparteien wollen während der gesamten Vertragslaufzeit in gutem Glauben und mit konstruktiver Einstellung zusammenarbeiten. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten werden die Parteien in partnerschaftlichen und fairen Verhandlungen eine gemeinsame und beiderseits befriedigende Lösung suchen.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Angelegenheit an eine übergeordnete Stelle innerhalb der eigenen Organisation berichten, die sie für angemessen hält. Diese übergeordnete Stelle soll durch eine schriftliche Benachrichtigung Kontakt mit einer Person innerhalb der Organisation der anderen Partei suchen, die sie für angemessen hält. Dann soll auf dieser Ebene durch konstruktive Verhandlungen eine Vereinbarung erreicht werden.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, sollen die Parteien die Angelegenheit mit Hilfe externer Mediation lösen. Die Parteien sollen sich auf einen oder mehrere Mediatoren einigen und am Mediationsprozess in einer offenen und kooperativen Haltung teilnehmen. Sollten sich die Parteien nicht auf einen oder mehrere Mediatoren einigen können, dann soll die Industrie- und Handelskammer [Ort] den Umständen angemessen einen oder mehrere Mediatoren benennen. Die Kosten der Mediation sollen von den Parteien zu gleichen Teilen getragen werden. Jede Partei hat jedoch das Recht, die Benennung durch die Industrie- und Handelskammer abzulehnen, wenn das gesamte tägliche Nettohonorar den Betrag von [Geldbetrag] übersteigt. Bezüglich jeglicher Informationen, die während der Mediation gewonnen werden, vereinbaren die Parteien Geheimhaltung. So gewonnene Informationen dürfen bei späteren Prozessen, zum Beispiel vor Gericht oder Schiedsgericht, nicht verwendet werden, es sei denn die verwendende Partei beweist, dass sie bereits vor der Mediation über die Informationen verfügte oder dass die Informationen ohne Zutun der verwendenden Partei öffentlich verfügbar wurden.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Streitigkeit vor ein Schiedsgericht bringen, allerdings keinesfalls früher als 40 Tage nach dem gemeinsamen Beauftragung des / der Mediators / en. Die folgende Schiedsklausel soll dann gelten:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Sitz des Schiedsgerichtes soll [Ort] sein. Die Sprache des Schiedsgerichtes soll [Sprache] sein.

 

Musterklausel Deutsch (Kurzversion):

Im Falle von Streitigkeiten werden die Parteien in Verhandlungen eine gemeinsame und beiderseits befriedigende Lösung suchen.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, sollen die Parteien die Angelegenheit mit Hilfe eines oder mehrerer externer Mediatoren lösen, die durch die Industrie- und Handelskammer [Ort] benannt werden sollen., wie er es für angemessen hält. Die Kosten der Mediation sollen von den Parteien zu gleichen Teilen getragen werden.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Streitigkeit vor ein Schiedsgericht bringen, allerdings keinesfalls früher als 40 Tage nach der Anzeige der Absicht, eine Mediation durchzuführen, durch eine der Parteien. Die folgende Schiedsklausel soll dann gelten:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Sitz des Schiedsgerichtes soll [Ort] sein. Die Sprache des Schiedsgerichtes soll [Sprache] sein.

 

 

Standardschiedsklauseln einiger wichtiger Institutionen (um ggf. den letzten Absatz der Klausel zu auszutauschen):

 

International Chamber of Commerce:
http://www.iccwbo.org/Products-and-Services/Arbitration-and-ADR/Arbitration/Standard-ICC-Arbitration-clauses/Standard-ICC-Arbitration-Clauses-in-several-languages/

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit:
http://www.dis-arb.de/en/17/clause/dis-schiedsgerichtvereinbarung-98-id2

Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln):
http://www.viac.eu/de/schiedsverfahren/empfohlene-schiedsklauseln

Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer:
http://zurichcci.ch/de/schiedsgericht.html

London Court of International Arbitration:
http://www.lcia.org/Dispute_Resolution_Services/LCIA_Recommended_Clauses.aspx

Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce:
http://www.intracen.org/Model-Clause-The-Arbitration-Institute-of-the-Stockholm-Chamber-of-Commerce/

Singapore International Arbitration Centre:
http://www.siac.org.sg/index.php?option=com_content&view=article&id=67&Itemid=88

American Arbitration Association:
www.adr.org/aaa

 

Bitterwolf – Kaspar Die Kommunikationsakademie gestartet

Die Homepage von Bitterwolf – Kaspar – Die Kommunikationsakademie ist nun ans Netz gegangen. Ich wünsche der Akademie und ihren Teilnehmern viel Erfolg.

In Kürze wird die Akademie ihren Veranstaltungskalender veröffentlichen. Ich freue mich, mit drei Themen beteiligt zu sein:

 

  • Praxis der internationalen Lieferverträge für Nichtjuristen
  • Kooperative Verhandlungsführung
  • Umgang mit Konflikten für Meister und Vorarbeiter

Aufnahme in Mediatorenverzeichnis der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Woran erkennen Sie, ob ein Mediator qualifiziert ist? Das Bundesjustizministerium hat nun die lange erwartete Verordnung zur Zertifizierung von Mediatoren vorgelegt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung.

In der Praxis gibt es längst die Möglichkeit, Mediatoren über  vertrauenswürdige Stellen zu finden, die auch deren Ausbildung überprüfen. So unterhält zum Beispiel die IHK Nürnberg ein Mediatorenverzeichnis. Zu Beginn dieses Jahres wurde ich in dieses Verzeichnis aufgenommen.

Unter folgendem Link können Sie das Verzeichnis aufrufen:

Verzeichnis der Mediatoren der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Mediation für Gründer

– Interview mit Oliver Dittmann, veröffentlicht im Kölner GründerMagazin in der Ausgabe 06/13 (November 2013) –

Gerade in der Frühphase von Unternehmen können Konflikte zwischen Gesellschaftern den Erfolg dauerhaft beeinträchtigen. Das gleiche gilt für die Übergabe von Betrieben. Hier gibt es immer mehrere Beteiligte mit verschiedenen Interessen. Es handelt sich für die Unternehmen um entscheidende und konfliktträchtige Vorgänge. Eine frühzeitige Interessenklärung und Erarbeitung von Lösungen nach dem Mediationsprozess vermeidet hier Konflikte und eine langfristige Hemmung des Geschäftserfolgs. Wenn es bereits zum offenen Konflikt gekommen ist, gilt es erst recht, möglichst schnell eine Klärung herbeizuführen.

Gründe genug für das Kölner “GründerMagazin”, seinem Publikum das Thema mittels eines Interviews näher zu bringen.

Das Interview als PDF: 2013-11-05_Gründermagazin-Dittmann

Haftungsausschluss – wie allgemein darf er sein?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Urteil näher über die nötige Konkretheit eines Haftungsausschlusses ausgelassen. Der ebay-Verkäufer eines Bootes samt PKW-Anhänger hatte in seinem Angebotstext bedungen: “Da es sich um ein gebrauchtes Boot handelt, verkaufe ich es ohne jegliche Gewährleistung…”. Gleichzeitig wurde die Eignung als Wanderboot, mit dem man auf Reisen gehen könne, mehrmalig herausgestellt: „Das Boot ist ein Holzboot mit einem Kunststoffüberzug über den Rumpf. Das hat den Vorteil, dass es dicht ist und man weniger Pflegeaufwand hat. Es ist ein schönes kleines Wanderboot, nix für Raser. Auf dem Boot kann man bequem zu zweit schlafen und ein Kind hat auch noch Platz. Es verfügt über genügend Stauraum für längere Entdeckungstouren. Es ist halt ein schönes Wanderboot…“. Das Hervorheben der Eignung als Wanderboot wertete der BGH als Beschaffenheitsvereinbarung (im Sinne von §434 Abs. 1 BGB).

Ein Gutachter stellte nach Übergabe des Bootes fest, dass der Holzboden durch Pilze geschädigt und das Boot mithin nicht seetauglich sei und dass die Reparaturkosten von 15.000EUR bei einem Zeitwert des Bootes von 1.400EUR einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellten.

Der BGH entschied, dass der allgemeine Gewährleistungsausschluss für die fehlende Seetüchtigkeit des Bootes (= vereinbarte Beschaffenheit) nicht gilt.

Je genauer, konkreter und nachdrücklicher die Eigenschaften eines Produktes beschrieben seien, umso konkreter müssten diese auch in einen Haftungsausschluss einbezogen werden, damit sie davon erfasst würden. Dies vereinfacht Frau Professor Doktor Beate Gsell: “Wer als Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft durch wiederholende Beteuerungen anpreist, der darf sich eben nicht mit einem knappen Haftungsausschluss begnügen.”

Lehre: in einen Haftungsausschluss gehören immer auch die wichtigsten Fallgruppen als Beispielsaufzählung (nicht als abschließende Liste). So sollten z.B. bei dem wichtigen Ausschluss von Folgeschäden die größten Risikoposten ausdrücklich genannt werden, insbesondere entgangener Gewinn, Nutzungsausfall, Stillstandskosten, Reputationsverlust. Je nach den im Einzelfall gemachten Beschaffenheitszusagen kann es sogar Sinn machen, die ausgeschlossenen Schäden noch konkreter zu benennen.

Zum tiefer lesen: JZ 8/2013 S. 419f.; BGH Urteil vom 19.12.2012-VIII ZR 96/12 (LG Berlin) mit Anmerkung von Prof. Dr. Beate Gsell

Dies ist ein Auszug aus dem Newsletter von Oliver Dittmann Mediation & Training.

Die bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich Ihrer Information. Für die Klärung Ihrer konkreten Rechtsfragen wird eine fallbezogene Beratung empfohlen. Oliver Dittmann Mediation & Training übernimmt für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Inhalte keine Haftung.

Musterklausel Konfliktlösung Rev.0

Jeder Vertrag sollte regeln, wie die Parteien im Konfliktfall miteinander umgehen wollen. Umso mehr gilt das bei langfristigen Verträgen, z.B. Rahmenverträgen oder Anlagenverträgen. Denn wenn der Konflikt heiß ist und die Positionen verhärtet sind, fällt es oft auch schwer, sich über den Ablauf der Konfliktbewältigung zu einigen. So landen die Geschäftspartner entgegen ihrem (eigentlichen) Willen vor dem öffentlichen Gericht.

Folgende Musterklausel auf Englisch und Deutsch stelle ich zur Verfügung, damit Sie Ihrem Vertragsverhältnis einen konstruktiven Umgang mit Konflikten quasi in die Wiege legen können.

Die Musterklausel sieht mehrere Eskalationsstufen vor, von denen einzelne je nach Situation weggelassen werden können. Auf diese Weise kommen nur die wirklich verzwickten Fälle zu dritten Konfliktvermittlern (Mediator) oder –entscheidern (Richter oder Schiedsrichter).

Als höchste Eskalationsstufe ist hier ein ICC-Schiedsverfahren (International Chamber of Commerce) vorgesehen. Der Text entspricht insoweit dem Standardtext der ICC und kann durch Standardklauseln anderer Schiedsorganisation ersetzt werden. Denkbar wäre, vor allem für nationale Vertragsverhältnisse, die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Innerhalb Deutschlands kann die Schiedsklausel auch durch die Zuständigkeit eines öffentlichen Gerichts ausgetauscht werden, insbesondere bei einfacheren Vertragsverhältnissen. Am Ende des Textes finden sich Verknüpfungen zu den Standardklauseln einiger wichtiger Schiedsgerichte.

Gerade bei umfangreichen Projekten mit mehreren Beteiligten wird der Auftraggeber regeln wollen, dass die Arbeiten während eines Disputs nicht ruhen dürfen. Im Zweifel wird ein neutraler Dritter eine vorübergehend verbindliche Entscheidung treffen (Adjudication). Dies ist im vorliegenden Klauselvorschlag nicht enthalten.

Die bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der Information. Im konkreten Einzelfall ist der Rat eines zugelassen Anwalts empfohlen. Die Nutzung oder Weitergabe der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers oder Weitergebers.

Der Text bleibt, wenn es um Personen geht, in der männlichen Form. Bei unbestimmten Personen ist das geschlechtsneutral gemeint und schließt auch weibliche Personen ein. Natürlich sind Begriffe generell an die sonst im Vertrag gebrauchten Termini anzupassen.

Musterklausel Englisch:

The parties to the contract are willing to co-operate in good faith and a constructive manner throughout contract duration. In case of disagreements or disputes the parties will seek a joint and mutually satisfying solution in co-operative and fair negotiations.

  1. Should agreement so not be made, each party may report the issue to a superior level within that party’s organisation deemed appropriate by that party. Such superior level shall seek contact by written note to a person in the other party’s organisation, deemed to be similar level by the notifying party. Then agreement shall be sought by negotiations in a similar manner on that level. Persons of various levels may be determined within a contract-annex as discussion-partners on a level playing field.
  2. Should agreement so not be made, the parties shall solve the issue by external mediation. The parties shall agree to one or more mediators and attend the mediation process in an open-minded and good-will manner. Should the parties not be able to agree on one or two mediators, the president of chamber of commerce [place] shall appoint one or two mediators as he/she deems appropriate. The cost of mediation shall be borne by the parties at equal rates. Each party, however, may refuse such appointment, if the total daily net-fee for such mediation exceeds an amount of [amount of money].
  3. Should agreement so not be made, each party may bring the dispute forward to arbitration, however by no means earlier than [number] days within receipt of written note under (1.) hereinabove. Following arbitration clause shall then apply:

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Seat of arbitration shall be [place]. Arbitration-language shall be [language].

Musterklausel Deutsch:

Die Vertragsparteien wollen während der gesamten Vertragslaufzeit in gutem Glauben und mit konstruktiver Einstellung zusammenarbeiten. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten werden die Parteien in partnerschaftlichen und fairen Verhandlungen eine gemeinsame und beiderseits befriedigende Lösung suchen.

  1. Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Angelegenheit an eine übergeordnete Stelle innerhalb der eigenen Organisation berichten, die sie für angemessen hält. Diese übergeordnete Stelle soll durch eine schriftliche Benachrichtigung Kontakt mit einer Person innerhalb der Organisation der anderen Partei suchen, die sie für angemessen hält. Dann soll auf dieser Ebene durch ebensolche Verhandlungen eine Vereinbarung erreicht werden. Konkrete Personen verschiedener Ebenen können in einem Vertragsanhang als Diskussionspartner auf Augenhöhe definiert werden.
  2. Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, sollen die Parteien die Angelegenheit mit Hilfe externer Mediation lösen. Die Parteien sollen sich auf einen oder mehrere Mediatoren einigen und am Mediationsprozess in einer offenen und gutwilligen Haltung teilnehmen. Sollten sich die Parteien nicht auf einen oder mehrere Mediatoren einigen können, dann soll der Präsident der Industrie- und Handelskammer [Ort] einen oder mehrere Mediatoren benennen, wie er es für angemessen hält. Die Kosten der Mediation sollen von den Parteien zu gleichen Teilen getragen werden. Jede Partei hat jedoch das Recht, die Benennung durch den Präsidenten der Industrie- und Handelskammer abzulehnen, wenn das gesamte tägliche Nettohonorar den Betrag von [Geldbetrag] übersteigt.
  3. Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Streitigkeit vor ein Schiedsgericht bringen, allerdings keinesfalls früher als [Zahl] Tage nach dem Empfang der schriftlichen Benachrichtigung unter (1.) oben. Die folgende Schiedsklausel soll dann gelten:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Sitz des Schiedsgerichtes soll [Ort] sein. Die Sprache des Schiedsgerichtes soll [Sprache] sein.

 Standardschiedsklauseln einiger wichtiger Institutionen:

International Chamber of Commerce:
http://www.iccwbo.org/Products-and-Services/Arbitration-and-ADR/Arbitration/Standard-ICC-Arbitration-clauses/Standard-ICC-Arbitration-Clauses-in-several-languages/

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit:
http://www.dis-arb.de/en/17/clause/dis-schiedsgerichtvereinbarung-98-id2

Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln):
http://www.viac.eu/de/schiedsverfahren/empfohlene-schiedsklauseln

Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer:
http://zurichcci.ch/de/schiedsgericht.html

London Court of International Arbitration:
http://www.lcia.org/Dispute_Resolution_Services/LCIA_Recommended_Clauses.aspx

Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce:
http://www.intracen.org/Model-Clause-The-Arbitration-Institute-of-the-Stockholm-Chamber-of-Commerce/

Singapore International Arbitration Centre:
http://www.siac.org.sg/index.php?option=com_content&view=article&id=67&Itemid=88

American Arbitration Association:
http://www.adr.org/cs/groups/governmentandconsumer/documents/document/dgdf/mdey/~edisp/adrstg_012249.pdf;jsessionid=FTShRJWQL28Yy66QylhlGxw0Npp39LJfSyfqv6nKZ5yPZZH0y9kh!953125457

Vertragsgestaltungen im Mittelstand oft fehlerhaft

Was früher der Handschlag zweier Unternehmer war, ist heute oft ein mehrseitiges und hoch komplexes Vertragswerk. Man beschreibt Maschinen, Anlagen oder Vorgehensweisen, redet von Regressansprüchen und Zahlungsverzugszinsen, nennt einen Gerichtsstand und dokumentiert im Grunde: „Wir müssen allen Eventualitäten vorbeugen, denn es kann ja sein, dass es zum Streit kommt“. Fachleute erkennen schon in den Formulierungen das mögliche Konfliktpotential und warnen ihre Kunden. Gerade im Mittelstand aber werden diese Hinweise oft ignoriert nach dem Motto „Wir kennen uns seit Jahren, das haben wir auch früher so geschrieben und unterschrieben“. Und dann tauchen die ersten Wolken in der bisher harmonischen Zusammenarbeit auf, jede Partei lotet ihre eigenen Möglichkeiten aus, es kommt zu unterschiedlichen Auffassungen bei den Vertrags-passagen. „Diese Fehler in den Verträgen sind die Basis und die Grundlage für einen späteren Streit“, sagt Oliver Dittmann, der auch als Wirtschaftsmediator einen guten Einblick in die Ursachen von Zwistigkeiten bekommt. Gerichtsverfahren oder Prozesse müssten nicht immer sein, wenn man sich von Anfang an über rechtssichere, klare Verträge Gedanken gemacht hätte.