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Author Archives: Oliver Dittmann

Der Kuckuck und der Esel

“Es ist nie zu spät, vernünftig zu werden.” Wenn das Gericht die Rechtsuchenden so belehrt, kommt das der Höchststrafe schon sehr nahe.

Das ist auch schon das Interessanteste an dem Fall. Der Rest ist eher langweilig, obwohl im altehrwürdigen Saal am Münchener Oberlandesgericht viel gesungen worden sein soll.

Beinahe nebensächlich: man streitet um eine angebliche Überarbeitung der Erkennungsmelodie der ZDF – heute Nachrichten, des sogenannten “Fanfarenblues”. Ein Musikverlag vertritt die Rechte an der 1962 in Urfassung komponierten Melodie und meint, das ZDF hätte die Veränderung nicht auf eigene Faust durchführen dürfen. Das ZDF vertritt, es handele sich um eine Neukomposition.

Das kommt Ihnen belanglos vor? Dem Gericht auch. Das hindert die Parteien jedoch nicht daran, sich gegenseitig die Gutachten um die Ohren zu schlagen. Die Oberlandesrichter nehmen’s derweil mit Humor und sehen schon die dritte Instanz mit der Klage beschäftigt: “„Vielleicht gibt es irgendwann auch ein BGH-Urteil Fanfarenblues so wie so.“

Zum tiefer lesen: http://www.tagesspiegel.de/medien/kein-urteil-gericht-empfiehlt-einigung-im-streit-um-heute-melodie/9712972.html

Die Kolumne Streithahn erscheint monatlich im Newsletter Vertrags- und Konfliktmanagement

Musterklausel Konfliktlösung mit Mediation

Jeder Vertrag sollte regeln, wie die Parteien im Konfliktfall miteinander umgehen wollen. Umso mehr gilt das bei langfristigen Verträgen, z.B. Rahmenverträgen oder Anlagenverträgen. Denn wenn der Konflikt heiß ist und die Positionen verhärtet sind, fällt es oft auch schwer, sich über den Ablauf der Konfliktbewältigung zu einigen. So landen die Geschäftspartner entgegen ihrem (eigentlichen) Willen vor dem öffentlichen Gericht.

Folgende Musterklausel auf Englisch und Deutsch stelle ich zur Verfügung, damit Sie Ihrem Vertragsverhältnis einen konstruktiven Umgang mit Konflikten quasi in die Wiege legen können.

Die Musterklausel sieht mehrere Eskalationsstufen vor, von denen einzelne je nach Situation weggelassen werden können. Auf diese Weise kommen nur die wirklich verzwickten Fälle zu dritten Konfliktvermittlern (Mediator) oder –entscheidern (Richter oder Schiedsrichter).

Als höchste Eskalationsstufe ist hier ein ICC-Schiedsverfahren (International Chamber of Commerce) vorgesehen. Der Text entspricht insoweit dem Standardtext der ICC und kann durch Standardklauseln anderer Schiedsorganisation ersetzt werden. Denkbar wäre, vor allem für nationale Vertragsverhältnisse, die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Innerhalb Deutschlands kann die Schiedsklausel auch durch die Zuständigkeit eines öffentlichen Gerichts ausgetauscht werden, insbesondere bei einfacheren Vertragsverhältnissen. Am Ende des Textes finden sich Verknüpfungen zu den Standardklauseln einiger wichtiger Schiedsgerichte.

Die bereitgestellten Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen ausschließlich der Information. Im konkreten Einzelfall ist rechtskundiger Rat empfohlen. Die Nutzung oder Weitergabe der Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers oder Weitergebenden.

Der Text bleibt, wenn es um Personen geht, in der männlichen Form. Das ist geschlechtsneutral gemeint und schließt auch weibliche Personen ein. Natürlich sind Begriffe generell an die sonst im Vertrag gebrauchten Termini anzupassen. Zum Beispiel, wenn es in Ihrem Text „Vereinbarung“ heißt, dann sollte es in der Konfliktlösungsklausel nicht auf einmal „Vertrag“ heißen. Das verwirrt sonst.

Musterklausel Englisch (Vollversion):

The parties to the contract are willing to co-operate in good faith and a constructive manner throughout contract duration. In case of disagreements or disputes the parties will seek a joint and mutually satisfying solution in co-operative and fair negotiations.

Should agreement so not be made, each party may report the issue to a superior level within that party’s organisation deemed appropriate by that party. Such superior level shall seek contact by written note to a person in the other party’s organisation, deemed to be similar level by the notifying party. Then agreement shall be sought by negotiations in good faith and a constructive manner on that level.

Should agreement so not be made, the parties shall solve the issue by external mediation. The parties shall agree to one or more mediators and attend the mediation process in an open-minded and good-will manner. Should the parties not be able to agree on one or two mediators, the chamber of commerce [place] shall appoint one or two mediators as deemed appropriate. The cost of mediation shall be borne by the parties at equal rates. Each party may, however, refuse such appointment, if the total daily net-fee for such mediation exceeds an amount of [amount of money]. Regarding any information gathered during the mediation process both parties agree on secrecy and that such information shall not be usable as evidence in possible later resolution attempts (e.g. arbitration or litigation procedures), unless the using party proofs (a) knowledge prior to the mediation of such information or (b) the public availability of the information without the using party’s contribution.

Should an agreement so not be made, each party may bring the dispute forward to arbitration, however by no means earlier than 40 days from joint assignment of the mediator(s). Following arbitration clause shall then apply:

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Seat of arbitration shall be [place]. Arbitration-language shall be [language].

 

Musterklausel Englisch (Kurzversion):

In case of disagreements or disputes the parties will seek a joint and mutually satisfying solution in negotiations.

Should agreement so not be made, the parties shall solve the issue by external mediation by one or two mediators, appointed by the chamber of commerce [place]. The cost of mediation shall be borne by the parties at equal rates.

Should an agreement so not be made, each party may bring the dispute forward to arbitration, however by no means earlier than 40 days from either party’s notice of request to enter into mediation. Following arbitration clause shall then apply:

All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Seat of arbitration shall be [place]. Arbitration-language shall be [language].

 

Musterklausel Deutsch (Vollversion):

Die Vertragsparteien wollen während der gesamten Vertragslaufzeit in gutem Glauben und mit konstruktiver Einstellung zusammenarbeiten. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten werden die Parteien in partnerschaftlichen und fairen Verhandlungen eine gemeinsame und beiderseits befriedigende Lösung suchen.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Angelegenheit an eine übergeordnete Stelle innerhalb der eigenen Organisation berichten, die sie für angemessen hält. Diese übergeordnete Stelle soll durch eine schriftliche Benachrichtigung Kontakt mit einer Person innerhalb der Organisation der anderen Partei suchen, die sie für angemessen hält. Dann soll auf dieser Ebene durch konstruktive Verhandlungen eine Vereinbarung erreicht werden.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, sollen die Parteien die Angelegenheit mit Hilfe externer Mediation lösen. Die Parteien sollen sich auf einen oder mehrere Mediatoren einigen und am Mediationsprozess in einer offenen und kooperativen Haltung teilnehmen. Sollten sich die Parteien nicht auf einen oder mehrere Mediatoren einigen können, dann soll die Industrie- und Handelskammer [Ort] den Umständen angemessen einen oder mehrere Mediatoren benennen. Die Kosten der Mediation sollen von den Parteien zu gleichen Teilen getragen werden. Jede Partei hat jedoch das Recht, die Benennung durch die Industrie- und Handelskammer abzulehnen, wenn das gesamte tägliche Nettohonorar den Betrag von [Geldbetrag] übersteigt. Bezüglich jeglicher Informationen, die während der Mediation gewonnen werden, vereinbaren die Parteien Geheimhaltung. So gewonnene Informationen dürfen bei späteren Prozessen, zum Beispiel vor Gericht oder Schiedsgericht, nicht verwendet werden, es sei denn die verwendende Partei beweist, dass sie bereits vor der Mediation über die Informationen verfügte oder dass die Informationen ohne Zutun der verwendenden Partei öffentlich verfügbar wurden.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Streitigkeit vor ein Schiedsgericht bringen, allerdings keinesfalls früher als 40 Tage nach dem gemeinsamen Beauftragung des / der Mediators / en. Die folgende Schiedsklausel soll dann gelten:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Sitz des Schiedsgerichtes soll [Ort] sein. Die Sprache des Schiedsgerichtes soll [Sprache] sein.

 

Musterklausel Deutsch (Kurzversion):

Im Falle von Streitigkeiten werden die Parteien in Verhandlungen eine gemeinsame und beiderseits befriedigende Lösung suchen.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, sollen die Parteien die Angelegenheit mit Hilfe eines oder mehrerer externer Mediatoren lösen, die durch die Industrie- und Handelskammer [Ort] benannt werden sollen., wie er es für angemessen hält. Die Kosten der Mediation sollen von den Parteien zu gleichen Teilen getragen werden.

Sollte so keine Übereinkunft gefunden werden, kann jede Partei die Streitigkeit vor ein Schiedsgericht bringen, allerdings keinesfalls früher als 40 Tage nach der Anzeige der Absicht, eine Mediation durchzuführen, durch eine der Parteien. Die folgende Schiedsklausel soll dann gelten:

Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Sitz des Schiedsgerichtes soll [Ort] sein. Die Sprache des Schiedsgerichtes soll [Sprache] sein.

 

 

Standardschiedsklauseln einiger wichtiger Institutionen (um ggf. den letzten Absatz der Klausel zu auszutauschen):

 

International Chamber of Commerce:
http://www.iccwbo.org/Products-and-Services/Arbitration-and-ADR/Arbitration/Standard-ICC-Arbitration-clauses/Standard-ICC-Arbitration-Clauses-in-several-languages/

Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit:
http://www.dis-arb.de/en/17/clause/dis-schiedsgerichtvereinbarung-98-id2

Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln):
http://www.viac.eu/de/schiedsverfahren/empfohlene-schiedsklauseln

Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer:
http://zurichcci.ch/de/schiedsgericht.html

London Court of International Arbitration:
http://www.lcia.org/Dispute_Resolution_Services/LCIA_Recommended_Clauses.aspx

Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce:
http://www.intracen.org/Model-Clause-The-Arbitration-Institute-of-the-Stockholm-Chamber-of-Commerce/

Singapore International Arbitration Centre:
http://www.siac.org.sg/index.php?option=com_content&view=article&id=67&Itemid=88

American Arbitration Association:
www.adr.org/aaa

 

90 Millionen USD unter Budget

Im Anlagenbau, vor allem im anglo-amerikanischen Raum, ist hartes Claimsmanagement, verbunden mit Schuldzuweisungen und Konflikten, an der Tagesordnung. Diese Herangehensweise lässt sich an den Projektteams, den Anlagenverträgen und dem Ton und der Einstellung der Vertragsparteien ablesen. Der Bau von Anlagen verliert dadurch stark an Effizienz.

Eine bewährte Gegenmaßnahme ist die Partnerschaftsmethode. Ein mit dem Anlagengeschäft vertrauter Mediator wird beauftragt, beim Projekt-Kickoff Regeln klarer und offener Kommunikation zu etablieren. Während der Laufzeit bestärkt er die Einhaltung dieser Regeln und verhindert den Rückfall in die übliche, scharfe Vorgehensweise. Die Früchte einer konsequenten Umsetzung umfassen signifikante Kostenersparnis, das Freisetzen von Kreativität, die Verhinderung von Missverständnissen und Schuldzuweisungen, dazugehörigen Claims und Konflikten und eine erhöhte Beachtung von Sicherheits- und Qualitätsstandards.

Einen Schritt weiter geht der Ansatz, gemeinsam einen unparteiischen Spezialisten zu engagieren, um bei risikoreichen, hochwertigen Verträgen Konflikte im Keim zu ersticken. Der Mediator nimmt an Projektbesprechungen teil, erhält Schlüsselkorrespondenz in Kopie und ist für die Projektteams telefonisch erreichbar. Seine Hauptaufgabe ist es, die Parteien darin zu unterstützen, Streitfragen an die Oberfläche zu bringen und zeitnah bewusst zu klären.

British Petroleum (BP) hat einen noch ehrgeizigeren, vertrauensbasierten Weg beschritten, um dem Bohrinselprojekt „Andrew“ in der Nordsee zum Erfolg zu verhelfen. Das Projekt dümpelte über 20 Jahre lang vor sich hin, ohne richtig in Angriff genommen zu werden. In der Zeit versuchte BP vergebens, die angesetzten Kosten von über 750 Millionen USD zu reduzieren. Dann entschied man sich für eine unorthodoxe Methode:

Das Projektteam wurde aus Personen zusammengesetzt, die sich verpflichteten, das normale Vorgehen beiseite zu legen und Andrew auf kooperative Weise anzugehen. Statt sich auf die niedrigsten Bieter festzulegen und nach maximalem Profit bei minimalem Risiko zu streben, verpflichteten sich BP und die Auftragnehmer in einem Projekt-Allianz-Vertrag auf einen um vier Monate reduzierten Terminplan bei einem Zielpreis von nur noch 550 Millionen USD. Bestandteil dieses Vertrages waren hohe Bonuszahlungen: es wurde vereinbart, Verbesserungen aber auch Verschlechterungen zu teilen. Dies war flankiert von einem proaktiven Konfliktbearbeitungsprozess um die Möglichkeit von Claims nach Projektabschluss auszuschließen.
Das Ergebnis: Andrew wurde für 460 Millionen USD realisiert, die Auftragnehmer erhielten dafür Bonuszahlungen in Höhe von 60 Millionen USD. Dabei wurde der um vier Monate verbesserte Terminplan noch um zwei Monate unterschritten. Dieser Erfolg wird zur Messlatte für zukünftige Projekte, vor allem in der Öl- und Gasindustrie. Das ist umso bemerkenswerter, da die Komplexität von Anlagenprojekten oft zu Verzögerungen und Mehrkosten führt, wie Oliver Dittmann, Vertragsmanagementexperte im Maschinen- und Anlagenbau aus dem mittelfränkischen Landkreis Ansbach, aus Erfahrung weiß.
BP und die Auftragnehmer für Andrew haben gezeigt, was möglich ist. Es wird fortschrittlicher Wirtschaftsführer, einflussreicher Auftraggeber und engagierter Auftragnehmer bedürfen, um eingeschliffene Verhaltensmuster abzulegen, Innovationen auszulösen, Konflikte zu vermeiden und neue, hochprofitable Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator und Trainer von einer langen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. Er bietet praxisbezogene Seminare zum internationalen Anlagenvertrag, Claimsmanagement, Konfliktmanagement und zur Verhandlungsführung an. Daneben unterstützt und berät er Maschinenbauer und Anlagenbauer bei der Risikobewertung und im Claimsmanagement.

3. Juni Vortrag: “Fressen Konfliktkosten meine Gewinne auf?” BDS Nürnberg

Vortrag: „Fressen Konfliktkosten meine Gewinne auf?“ – Mediation als Konfliktklärungsmethode

Referent: Oliver Dittmann, Mediation & Training, Langfurth,

 am  Dienstag, 03.06.14, 20:00 Uhr, beim Bund der Selbständigen, Geschäftsstelle Nürnberg, Färberplatz 12, Nürnberg

 

Vortragsinhalt:

  • Konfliktkosten – Krankheit, Fluktuation und mangelhafte Projektarbeit kommen teuer
  • Was ist Mediation?
  • Praxisbeispiel
  • Anwendungsfelder der Mediation in der Wirtschaft

Bitterwolf – Kaspar Die Kommunikationsakademie gestartet

Die Homepage von Bitterwolf – Kaspar – Die Kommunikationsakademie ist nun ans Netz gegangen. Ich wünsche der Akademie und ihren Teilnehmern viel Erfolg.

In Kürze wird die Akademie ihren Veranstaltungskalender veröffentlichen. Ich freue mich, mit drei Themen beteiligt zu sein:

 

  • Praxis der internationalen Lieferverträge für Nichtjuristen
  • Kooperative Verhandlungsführung
  • Umgang mit Konflikten für Meister und Vorarbeiter

Paradebeispiel für Verlierer-Verlierer-Lösung

Viele Menschen sind bei Verhandlungen und Konflikten auf eine Gewinner-Verlierer Lösung aus: „Ich gewinne, Du verlierst.“ Stephen Covey schreibt in seinem Buch „7 Habits of Highly Effective People“: „Alles andere als Gewinner-Gewinner Lösungen führt auf die Dauer zu Verlier-Verlierer Situationen.“ Langfristig funktionierende (Geschäfts-) Beziehungen funktionieren nicht, wenn einer dabei den Verlierer mimen soll.

Eine Verlierer-Verlierer Lösung in Reinkultur haben die Helden der folgenden Geschichte für sich „erreicht“.

Zwei getrennt lebende Eheleute hatten einen heftigen Streit. Sie wurden handgreiflich und verletzten sich gegenseitig leicht. Eine anwesende Frau rief die Polizei, die gegen die beiden alkoholisierten Eheleute ein Strafverfahren wegen Körperverletzung einleitete.

Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Offenbar wollte er nicht alleine hinter schwedische Gardinen und informierte daher kurzerhand die Polizisten darüber, dass auch gegen seine Frau aus dem gleichen Grund ein Haftbefehl vorliege. Auch das bestätigte sich und beide Eheleute wurden festgenommen.

„Gemeinsam in den Abgrund.“ So wird die letzte Stufe der Glasl’schen Konflikteskalationsstufe oft umschrieben. Unsere beiden Kontrahenten wollten es wohl mal ausprobieren…

Zum tiefer lesen: Artikel

 

03. – 05. Juni 2014 Powergen Europe in Köln

Konferenz und Ausstellung für die Europäische Energiewirtschaft

Die Power-Gen Europe ist seit ihrer Gründung 1993 das Forum für die Energietechnik und Energiewirtschaft in Europa. Sie findet jährlich an wechselnden Orten statt. Das Angebotsspektrum reicht von der Großkraftwerkstechnik über die dezentrale Energieerzeugung und erneuerbare Energien bis hin zu Energieversorgungsunternehmen und Energiedienstleistern. Begleitet wird die Messe durch einen hochkarätigen und international ausgerichteten Kongress.