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Category Archives: Presse

90 Millionen USD unter Budget

Im Anlagenbau, vor allem im anglo-amerikanischen Raum, ist hartes Claimsmanagement, verbunden mit Schuldzuweisungen und Konflikten, an der Tagesordnung. Diese Herangehensweise lässt sich an den Projektteams, den Anlagenverträgen und dem Ton und der Einstellung der Vertragsparteien ablesen. Der Bau von Anlagen verliert dadurch stark an Effizienz.

Eine bewährte Gegenmaßnahme ist die Partnerschaftsmethode. Ein mit dem Anlagengeschäft vertrauter Mediator wird beauftragt, beim Projekt-Kickoff Regeln klarer und offener Kommunikation zu etablieren. Während der Laufzeit bestärkt er die Einhaltung dieser Regeln und verhindert den Rückfall in die übliche, scharfe Vorgehensweise. Die Früchte einer konsequenten Umsetzung umfassen signifikante Kostenersparnis, das Freisetzen von Kreativität, die Verhinderung von Missverständnissen und Schuldzuweisungen, dazugehörigen Claims und Konflikten und eine erhöhte Beachtung von Sicherheits- und Qualitätsstandards.

Einen Schritt weiter geht der Ansatz, gemeinsam einen unparteiischen Spezialisten zu engagieren, um bei risikoreichen, hochwertigen Verträgen Konflikte im Keim zu ersticken. Der Mediator nimmt an Projektbesprechungen teil, erhält Schlüsselkorrespondenz in Kopie und ist für die Projektteams telefonisch erreichbar. Seine Hauptaufgabe ist es, die Parteien darin zu unterstützen, Streitfragen an die Oberfläche zu bringen und zeitnah bewusst zu klären.

British Petroleum (BP) hat einen noch ehrgeizigeren, vertrauensbasierten Weg beschritten, um dem Bohrinselprojekt „Andrew“ in der Nordsee zum Erfolg zu verhelfen. Das Projekt dümpelte über 20 Jahre lang vor sich hin, ohne richtig in Angriff genommen zu werden. In der Zeit versuchte BP vergebens, die angesetzten Kosten von über 750 Millionen USD zu reduzieren. Dann entschied man sich für eine unorthodoxe Methode:

Das Projektteam wurde aus Personen zusammengesetzt, die sich verpflichteten, das normale Vorgehen beiseite zu legen und Andrew auf kooperative Weise anzugehen. Statt sich auf die niedrigsten Bieter festzulegen und nach maximalem Profit bei minimalem Risiko zu streben, verpflichteten sich BP und die Auftragnehmer in einem Projekt-Allianz-Vertrag auf einen um vier Monate reduzierten Terminplan bei einem Zielpreis von nur noch 550 Millionen USD. Bestandteil dieses Vertrages waren hohe Bonuszahlungen: es wurde vereinbart, Verbesserungen aber auch Verschlechterungen zu teilen. Dies war flankiert von einem proaktiven Konfliktbearbeitungsprozess um die Möglichkeit von Claims nach Projektabschluss auszuschließen.
Das Ergebnis: Andrew wurde für 460 Millionen USD realisiert, die Auftragnehmer erhielten dafür Bonuszahlungen in Höhe von 60 Millionen USD. Dabei wurde der um vier Monate verbesserte Terminplan noch um zwei Monate unterschritten. Dieser Erfolg wird zur Messlatte für zukünftige Projekte, vor allem in der Öl- und Gasindustrie. Das ist umso bemerkenswerter, da die Komplexität von Anlagenprojekten oft zu Verzögerungen und Mehrkosten führt, wie Oliver Dittmann, Vertragsmanagementexperte im Maschinen- und Anlagenbau aus dem mittelfränkischen Landkreis Ansbach, aus Erfahrung weiß.
BP und die Auftragnehmer für Andrew haben gezeigt, was möglich ist. Es wird fortschrittlicher Wirtschaftsführer, einflussreicher Auftraggeber und engagierter Auftragnehmer bedürfen, um eingeschliffene Verhaltensmuster abzulegen, Innovationen auszulösen, Konflikte zu vermeiden und neue, hochprofitable Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

 

Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Dittmann profitiert bei seiner Tätigkeit als Mediator und Trainer von einer langen Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. Er bietet praxisbezogene Seminare zum internationalen Anlagenvertrag, Claimsmanagement, Konfliktmanagement und zur Verhandlungsführung an. Daneben unterstützt und berät er Maschinenbauer und Anlagenbauer bei der Risikobewertung und im Claimsmanagement.

Expertenforum zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Bürgerbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten gehört die Zukunft. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde ihre Stärkung bei umweltrelevanten Vorhaben vereinbart und Großstädte und Unternehmen bauen Personal auf, das bei künftigen Großprojekten die Bürgerbeteiligung organisieren soll. Die Vorhabenträger versprechen sich davon Vertrauensgewinn, Risikominderung, Verbesserung der Planungsprozesse und -ergebnisse und eine Entlastung der Genehmigungsverfahren.

 

Am Donnerstag tagten in Berlin hochkarätige Experten, um einen Richtlinienentwurf des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) zu beraten. Die neue VDI Richtlinie 7000 „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten“ soll die Lehren aus erfolgreichen und weniger erfolgreichen Praxisprojekten berücksichtigen und in einer Anleitung zur Bürgerbeteiligung umsetzen.

 

Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, verwies in ihrem Grußwort auf die vielen anstehenden Bauvorhaben der öffentlichen Hand, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr. Man denke nur an den notwendigen Ausbau der Hochspannungsnetze. Hierbei sei man auf die Akzeptanz der Bevölkerung angewiesen. Daher habe man im Ministerium ein eigenes Referat für umweltrelevante Großvorhaben gegründet. Auch bei der Auswahl eines Atommüllendlagers sei bei allen Verfahrensschritten eine transparente Bürgerbeteiligung vorgesehen.

 

Eine entscheidende Voraussetzung erfolgreicher Öffentlichkeitsbeteiligung sei ein frühzeitiger Beginn, solange noch Handlungsspielräume und –alternativen bestünden, berichtet Oliver Dittmann, Teilnehmer am Expertenforum. „Viele Redner betonten auch die Bedeutung einer echten Offenheit für alternative Lösungsansätze. Wer nur einen Alibi-Dialog führt, um den Leuten das fertig geplante Projekt zu verkaufen, wird schweren Schiffbruch erleiden und wertvolles Vertrauen verspielen. Es geht nicht darum, von einer fertigen Lösung zu überzeugen, sondern von Anfang an zu beteiligen.“

 

Die VDI-Richtlinie 7000 berücksichtigt diese und weitere Grundsätze. Brigitte Dahlbender, Baden-Württembergische Landesvorsitzendes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), räumt einem Vorgehen anhand der Richtlinie ebenfalls große Wirksamkeit ein. Hätte man 1994, als die Planungen zum Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs begannen, den Dialog anhand dieser Grundsätze gesucht, so Dahlbender, dann hätte man den neuen Bahnhof, wahrscheinlich als vorteilhafte Kombilösung, schon seit zehn Jahren im Betrieb.

 

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim. Als Wirtschaftsmediator mit langer Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau arbeitete Dittmann beim Expertenforum zur VDI Richtlinie 7000 „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten“ mit. Sein Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsmediation, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind Vertragsmanagement, Verhandlungsführung, Claimsmanagement und Konfliktmanagement.

Fachkräftemangel – was tun?

Alle Welt spricht vom Fachkräftemangel. Gerade Mittelständler machen sich Sorgen, ob Sie morgen noch eine schlagkräftige Mannschaft aufbieten können.

 

Man kann eine Parallele zu einem anderen aktuellen Dauerbrenner ziehen: zur Energiewende. Laut der Internationalen Energieagentur (IEA) werden jährlich 300 Mrd. USD in Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz gesteckt. Das ist fast so viel, wie in erneuerbare Energien oder in die fossile Energieerzeugung fließt. Einfachstes Beispiel: eine Glühbirne wird gegen eine LED-Lampe ausgetauscht. Bei geringerem Energieeinsatz erreicht man die gleiche Lichtausbeute.

 

Beim Fachkräftemangel werden hingegen Einwanderung oder späteres Renteneintrittsalter als Gegenmaßnahmen diskutiert. Auf die Energie übertragen hieße das, mehr Kraftwerke und Primärenergieträger einzusetzen, statt Strom zu sparen. Das Thema Effektivität der Arbeit spielt in der öffentlichen Diskussion hingegen kaum eine Rolle.

Dabei liegt hier viel Potential: das Gallup-Institut berichtet in seiner aktuellen Studie (Gallup-Engagement-Index), dass 85% der deutschen Arbeitnehmer angeben, keine oder nur geringe emotionale Bindung zu ihren  Unternehmen zu haben.

 

Man kann sich leicht vorstellen, wie sich das auf die Produktivität auswirkt. Auch sind unzufriedene Mitarbeiter viel leichter zum Wechsel zu bewegen als zufriedene. Und es sind die Guten, die gehen.

 

Was kann nun ein mittelständischer Unternehmer tun, um die emotionale Bindung der Mitarbeiter zu erhöhen? Oliver Dittmann, Wirtschaftsmediator aus Mittelfranken, empfiehlt, in aufgabenorientierte Teamentwicklung zu investieren. „Geben Sie Ihren Leuten eine echte Stimme. So zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sie wertschätzen und profitieren gleichzeitig vom kreativen Potential, den Erfahrungen und den Detailkenntnissen Ihrer Mannschaft. Dadurch erreichen Sie nachhaltig konkrete Verbesserungen und unternehmerisches Denken auf allen Ebenen. Eine höhere Motivation führt zu besseren Arbeitsergebnissen, bindet die Mitarbeiter an das Unternehmen und macht gleichzeitig das Unternehmen als Arbeitgeber nach außen attraktiv.“

 

Für eine Teamentwicklung, die die Teilnehmer zu kreativen Veränderungen befähigt und ermutigt, habe es sich in der Praxis bewährt, sich an den Prozessablauf der Mediation anzulehnen, so Dittmann. Basis des kreativen Prozesses seien hier die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten für eine effektivere Aufgabenerfüllung. Das führe letztlich zu einer besseren Leistungserstellung des ganzen Unternehmens.

 

Eine Führungspersönlichkeit mit Statur kann dem prognostizierten Fachkräftemangel ruhig und ohne Sorgen entgegen blicken. Voraussetzungen sind die Fähigkeit und der ehrliche Wille, die Mitarbeiter an der Entwicklung von Strukturen und Prozessen im Unternehmen vertrauend und ergebnisoffen mitwirken zu lassen.

 

 

 

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit. Sein Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsmediation, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.

Mehrkosten bei Deckungskauf

Die Mehrkosten eines Deckungskaufs können nicht neben, sondern nur an Stelle der Leistung verlangt werden.

Eine Spedition und ihr Kraftstoffhändler hatten einen Liefervertrag über 2 Mio. Liter Biodiesel mit Laufzeit von einem knappen halben Jahr abgeschlossen. Der Biodiesel sollte fest 0,66 EUR/l netto kosten. Nach Insolvenz der Spedition teilte der Händler die Beendigung der Lieferungen mit. Die Spedition unter Insolvenzverwaltung kaufte den Kraftstoff zu aktuellen Preisen ein und hatte dabei Mehrkosten von rund 457.000 EUR. Der Insolvenzverwalter klagte auf Wiederaufnahme der Lieferung und bekam Recht. Der Händler nahm daraufhin die Lieferungen wieder auf.

Zusätzlich wollte die Spedition Ersatz der 457.000 EUR Mehrkosten. Daher klagte sie, in einem weiteren Verfahren, auf diesen Betrag als Verzögerungsschaden (§§ 280 I, II, 286 BGB), worüber letztlich der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte.

Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass es sich bei Mehrkosten eines Deckungskaufs nicht um einen Verzögerungsschaden handelt (der neben der Leistung ersatzfähig wäre), sondern um einen Schaden, der nach §§ 280 I, III, 281 BGB nur statt der Leistung ersatzfähig ist. Die Bundesrichter verdeutlichen das wie folgt: Sonst “… wäre der Kläger … zum Nachteil der Beklagten … so gestellt, als hätte er die bestellte Dieselmenge zu dem vertraglich vereinbarten Preis doppelt zu beanspruchen. ”

Für einen Schadensersatzanspruch statt der Leistung war es hier freilich zu spät. Der Spediteur hatte ja bereits erfolgreich auf Erfüllung der Lieferung geklagt und bekam nun die geschuldete Leistung.

Um Schadensersatz für den gezahlten Mehrpreis zu erhalten, hätte der Spediteur gleich auf diesen klagen und dabei auf die Erfüllung der Lieferpflicht verzichten müssen. Welche Variante wirtschaftlich sinnvoller gewesen wäre, ist am Dieselpreis auszumachen. Zum Zeitpunkt der Entscheidung wäre dazu natürlich teilweise eine Zukunftsprognose nötig gewesen.

Eines ist nach diesem Urteil jedoch sicher, so Oliver Dittmann, Vertragsexperte aus dem mittelfränkischen Langfurth: „Wenn man Schadenersatz will, dann muss man die Voraussetzungen der genannten Paragraphen erfüllen. Und das heißt insbesondere eine Nachfrist zur Vertragserfüllung zu stellen!“

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit. Sein Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsmediation, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.

Siemens will mehr Mediation im Anlagenbau

Anke Sessler, Chief Counsel Litigation bei der Siemens AG forderte am vergangenen Dienstag, 26. November 2013, beim Bayerischen Mediationstag in der Münchener IHK-Akademie vor rund 400 Anwesenden, unter ihnen Staatsminister für Justiz Winfried Bausback, mehr Mediation im Anlagenbau und Maschinenbau.

 

Sessler verantwortet den Umgang mit Streitigkeiten der Siemens AG weltweit über alle vier Hauptgeschäftsfelder Energie, Medizintechnik, Industrie und Infrastruktur & Städte. Die mit Abstand meisten Streitigkeiten entstünden im Sektor Energie, so Sessler. Siemens selbst sei sehr daran interessiert, die Vorteile alternativer Streitbeilegungsinstrumente vermehrt zu nutzen. Nur zwölf von 193 Verfahren größeren Ausmaßes bei Siemens mündeten tatsächlich in Mediationen.

 

Zum einen würden Mediationsverfahren manchmal durch den Kunden verhindert. Gerade für die Beschäftigten von Staatsunternehmen sei es oftmals bequemer, die öffentlichen Gerichte beziehungsweise Schiedsgerichte zu bemühen. Denn die Ergebnisse einer Mediation entstünden durch das Einverständnis der Parteien. Da sei es oft einfacher, die Verantwortung für das Resultat abzugeben und einen Richter entscheiden zu lassen, dessen Urteil man dann als ungerecht beklagen könne.

 

Zudem wünsche sich Sessler mehr Mediatoren, die in den Branchen Maschinenbau und Anlagenbau daheim wären. Für Sessler hätten einschlägige Fachkenntnisse sogar einen noch höheren Stellenwert als die Mediationsausbildung an sich.

 

Ein Mediator, der sowohl im Anlagenbau (Wasserkraftgroßanlagen), als auch im Maschinenbau (Getriebe zur Leistungsübertragung für die Kraftwerks- und Öl- und Gasindustrie) Erfahrungen gesammelt hat ist Oliver Dittmann aus der Metropolregion Nürnberg. Der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) wirkte dabei nicht nur im Vertrags- und Claimsmanagement, sondern hat im Einzelfall auch die technische Projektleitung übernommen. Zum Nutzen von Fachkenntnissen in der Mediation zitiert Dittmann den emeritierten Professor für Psychologie Leo Montada, der ebenfalls auf dem Bayerischen Mediationstag sprach: „Man kann nur einen Konflikt mediieren, wenn man rasch versteht.“ Mediation erfordere hohe Konzentration und Empathie mit allen Beteiligten, so Dittmann. Wenn der Mediator zu sehr damit beschäftigt sei, die Sachzusammenhänge zu begreifen, käme die Anwendung des mediatorischen Handwerkszeugs zu kurz.

 

Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages, prognostizierte bei der Begrüßung der Teilnehmer des Mediationstages einen mittelfristigen Anteil der Mediation bei Wirtschaftsstreitigkeiten von 20 Prozent. Anke Sessler wird es gerne gehört haben.

 

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit. Sein Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsmediation, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.

Mediation für Gründer

– Interview mit Oliver Dittmann, veröffentlicht im Kölner GründerMagazin in der Ausgabe 06/13 (November 2013) –

Gerade in der Frühphase von Unternehmen können Konflikte zwischen Gesellschaftern den Erfolg dauerhaft beeinträchtigen. Das gleiche gilt für die Übergabe von Betrieben. Hier gibt es immer mehrere Beteiligte mit verschiedenen Interessen. Es handelt sich für die Unternehmen um entscheidende und konfliktträchtige Vorgänge. Eine frühzeitige Interessenklärung und Erarbeitung von Lösungen nach dem Mediationsprozess vermeidet hier Konflikte und eine langfristige Hemmung des Geschäftserfolgs. Wenn es bereits zum offenen Konflikt gekommen ist, gilt es erst recht, möglichst schnell eine Klärung herbeizuführen.

Gründe genug für das Kölner “GründerMagazin”, seinem Publikum das Thema mittels eines Interviews näher zu bringen.

Das Interview als PDF: 2013-11-05_Gründermagazin-Dittmann

Forderungscontrolling bei britischen Schuldnern

Wer mit Kunden aus dem Vereinigten Königreich zu tun hat oder hatte, den beschlich das Gefühl schon länger: Britische Schuldner sind säumige Zahler. Die Wirtschaftsauskunftei Graydon legte bereits 2012 eine Studie vor, die dies empirisch belegt.

Mehr als die Hälfte der 500 befragten britischen Kleinen- und Mittleren Unternehmen (KMU) bezeichneten die schlechte Zahlungsmoral als Problem. 56% gaben außerdem an, dass sie dadurch schon dazu gezwungen gewesen seien, ihre eigenen Unterlieferanten zu spät zu bezahlen. Das schlechteste Ergebnis innerhalb der Studie lieferte die Baubranche ab. 31% der Baufirmen gaben an, dass das Phänomen sie schon an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht habe, im Vergleich zu 19% der produzierenden Unternehmen und 5% der Handelsunternehmen.

Oliver Dittmann, Vertragsmanagement-Experte aus dem Landkreis Ansbach, Mittelfranken, kennt das Forderungscontrolling aus seiner langjährigen Tätigkeit im internationalen Maschinen- und Anlagenbau. „Oft habe ich bei englischen und schottischen Kunden eine Hinhaltetaktik erfahren. Niemand fühlt sich so richtig verantwortlich. Gerne werden auch zweifelhafte Gegenclaims aufgebaut und viel größere Lieferantenforderungen unter diesem Vorwand eingefroren. Man merkt in der Praxis, dass in Großbritannien das Claimsmanagement eine größere Tradition und Bedeutung hat, als in Kontinentaleuropa.“

Es lohnt sich also, beim Forderungscontrolling besonderes Augenmerk auf Außenstände auf der Insel zu legen. In der Praxis hat sich, so Dittmann, oftmals ein Hinweis auf die Forderung von Verzugszinsen unter dem “Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998” bewährt, wenn im Vertrag englisches oder schottisches Recht vereinbart war (und Kunden verlangen meistens die Anwendung ihres eigenen Rechts). Diese gesetzliche Anspruchsgrundlage für Verzugszinsen kann vertraglich nicht abbedungen werden. Den Hinweis sollte man schon auf der Auftragsbestätigung und Rechnung, jedenfalls aber auf der Mahnung unterbringen. Ein Link auf eine thematische Einführung zum Zahlungsverzugsrecht in Großbritannien und auf einen Verzugszinsrechner, der die gesetzlichen Zinssätze berücksichtigt, finden sich auf der Homepage von Oliver Dittmann.

 

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit. Sein Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsmediation, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.

Mediation schon im Vertrag verankern

Gerade im Maschinen- und Anlagenbau wissen die Verantwortlichen inzwischen: Bei internationalen Verträgen bietet die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes viele Vorteile gegenüber öffentlichen Gerichten: Bessere Durchsetzbarkeit, Zeitersparnis, Vertraulichkeit und Expertise. Es bleiben jedoch Nachteile: Beim Gang vor das Schiedsgericht ist meist das Tischtuch zerschnitten, und ein Kunde oder Lieferant ist verloren. Zudem wird die Entscheidung von einem Dritten gefällt.

Besser geeignet ist daher in vielen Fällen die Mediation. Sie kann noch viel schneller als ein Schiedsgericht eine Entscheidung herbeiführen und ist dabei auch deutlich günstiger. Die Expertise und Güte der vereinbarten Regelung ergibt sich schon daraus, dass der Mediator nichts entscheidet, sondern die Konfliktparteien selbst das Heft in der Hand behalten. Und wer könnte besser beurteilen, welche Lösungen für die Branche und die konkrete Situation passen? Die Durchsetzbarkeit ist zweitrangig, da bei der Mediation einvernehmliche Lösungen getroffen werden. Statt sich später der Durchführung zu verweigern wird es gar nicht erst zu einer Vereinbarung kommen, solange nicht beide Parteien ihre Bedürfnisse befriedigt sehen. Möchte man dennoch auf Nummer Sicher gehen, kann man für die Einigung eine entsprechende Form, zum Beispiel einen Anwaltsvergleich oder im internationalen Kontext einen (der Form halber ergangenen) ad-hoc Schiedsspruch, wählen. Vertraulichkeit ist auch für den Mediator gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem aber wird die Beziehung zwischen den Geschäftspartnern in der Mediation dauerhaft verbessert statt zerstört.

Ein Mediationsverfahren sollte bereits im Vertrag als fester Bestandteil aufgenommen werden. Darauf, dass man sich noch auf eine Mediation verständig, wenn die Parteien erst einmal rot sehen, sollte man sich nicht verlassen.

Als vertragliche Konfliktmechanismen machen eskalierende Regelungen Sinn, bei denen die jeweils höhere Stufe erst dann gewählt werden darf, wenn die vorherige erfolglos verlaufen ist. Eine sinnvolle Regelung könnte folgende Stufen beinhalten: a) Verhandlung, b) Einschaltung bestimmter höherer Hierarchiestufen, c) Mediation, d) Schiedsverfahren. Eine mehrsprachige Musterklausel bietet der mittelfränkische Wirtschaftsmediator und Vertragsspezialist Oliver Dittmann, der immer wieder auf die Sinnhaftigkeit richtig formulierter und vollständiger Verträge verweist – gerade im Hinblick auf ein oft verborgenes Konfliktpotenzial.

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit in der Metropolregion Nürnberg. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.

Missverständnisse bei Incoterms C-Klauseln

Incoterms sind im Exportgeschäft weltweit Standard. Dennoch gibt es Wissenslücken. So wird oft der Lieferort bei C-Klauseln falsch eingeschätzt. Klare Vertragsformulierungen schaffen Abhilfe und Rechtssicherheit.

In Verträgen des Maschinen- und Anlagenbaus, genauso wie in anderen internationalen Lieferverträgen, werden die Lieferbedingungen und Lieferpflichten zum überwiegenden Teil über die Incoterms (= International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) geregelt. Beliebt sind die sogenannten „C-Klauseln“: CPT und CIP für alle Transportarten sowie CFR und CIF speziell für See- und Binnenschiffstransport.

Alle C-Klauseln haben gemein, dass der Verkäufer den Transport zum benannten Ort beauftragt und bezahlt, der Käufer jedoch die Gefahr zufälligen Untergangs,  Verschlechterung und Verzögerung trägt. Die Lieferung findet bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer (CPT und CIP), beziehungsweise bei Verbringung an Bord des Schiffes (CFR und CIF) statt. In der Praxis findet man dann oft Klauseln wie „to be delivered by May 5th, 2014, Incoterms (2010) CIF Singapore“.

Oliver Dittmann, international erfahrener Vertragsspezialist und Wirtschaftsmediator aus der mittelfränkischen Hesselbergregion, weiß, dass das in der Praxis oft zu Missverständnissen führt. Da hier nur der Bestimmungsort im Verbund mit einem Datum genannt wird, verstehen das viele Praktiker so, dass sich der Verkäufer zu einer Ankunft der Ware am 5. Mai 2014 am Seehafen Singapur verpflichtet. Diese Auffassung widerspricht jedoch der Natur der C-Klauseln. Der Verkäufer soll gerade nicht mehr für unverschuldete Verzögerungen nach der Lieferung verantwortlich sein.

Tatsächlich kommt es oft vor, dass beide Parteien dieses Missverständnis teilen und so das Geschäft zu beider Zufriedenheit abgewickelt wird, ohne je den Ortsbezug des Liefertermins in Frage zu stellen. Wenn jedoch der Termin nicht eingehalten wird und die Verträge von Juristen geprüft werden, kommt es zu Überraschungen, die man durch klare Formulierungen vermeiden kann.

Dittmann fordert deshalb: „Eine klare Klausel sollte  zusätzlich zum Bestimmungsort (= benannter Ort) den Lieferort nennen. Das verbindliche Lieferdatum muss sich auf diesen Ort beziehen. Ein Ankunftsdatum kann informativ dazu genannt werden“. Im genannten Beispiel würde er klar und deutlich formulieren: „Delivery Incoterms (2010) CIF Singapore, place and date of delivery: Hamburg port, May 5th, 2014, expected arrival at Singapore port: end of May, 2014“. Die Umstände des Einzelfalls können natürlich eine abweichende Formulierung erfordern, die mit einem sachkundigen Rechtsanwalt abgestimmt werden sollten.

Oliver Dittmann absolvierte ein wirtschaftsrechtliches Studium an der Hochschule Pforzheim und arbeitete in einer renommierten Anwaltskanzlei in Schottland. Eine lange Berufs- und Führungserfahrung im internationalen Maschinen- und Anlagenbau ist heute die Basis für seine Selbständigkeit. Sein Schwerpunkt liegt in der Wirtschaftsmediation, aber auch in der Wissensvermittlung in Form von Vorträgen und Workshops bevorzugt im Umfeld des Maschinen- und Anlagenbaus. Themen sind unter anderem Verhandlungsführung und Vertragsmanagement.